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Hier erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Neben der Anfrage besteht auch die Möglichkeit, uns Ihr Fahrzeug mit Motorschaden zum Ankauf anzubieten.

Kfz-Überführung in Deutschland

Wir sind im Bereich der Fahrzeugüberführung für unsere Kunden in Deutschland tätig. Laut Kraftfahrtbundesamt, im Jahr 2016 wurden 3,4 Millionen Fahrzeuge zugalassen. Doch bis ein Fahrzeug zu seinem glücklichen Besitzer und Bestimmungsort gelangt, ist oft ein langer Weg. Wenn der Kaufort des Wagens nicht dem Wohnort des Käufers entspricht, werden Zeit und Nerven des Käufers ebenfalls stark beansprucht. Auch das alte Auto soll abgemeldet und weiterverkauft oder zum Autoverwertungsplatz gefahren werden. Hier wird das Thema: “Überführung eines Kfz” aktuell. Sobald ein Auto in einem anderen Bundesland oder im Ausland gekauft oder verkauft wird, kommt die Fahrzeug Überführung mit allen gesetzlichen Bestimmungen zum Einsatz. Sie haben zwei Möglichkeiten: ein Unternehmen wie uns mit Kfz-Überführung beauftragen oder die Kfz-Überführung selbst übernehmen.

Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, können Sie es mit einem Anhänger abholen und überführen, was kompliziertere Version darstellt. Einfacher ist, Sie besorgen sich für die Fahrt ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses bekommen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Dafür benötigte Dokumente sind Ihr Personalausweis, Versicherungsnachweis und die Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug über eine gültige HU verfügt.

Vergleichen Sie Kosten und Aufwand zwischen Kfz-Überführung in Eigenregie und Beauftragung unseren Dienstes. Meistens lohnt sich die Investition in Kfz-Überführung mit unserem Unternehmen, da die Zeit und Nervenersparnis einen großen Vorteil darstellt. Aufträge werden von uns stets pünktlich und zuverlässig erledigt, Sie sparen sich zusätzliche Kosten und wertvolle Zeit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wichtig:

Das zu überführende Fahrzeug muss abhol- und fahrbereit sein. Bei Überführung auf eigener Achse darf das Fahrzeug keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO/StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen.

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